Ab 1.1.2015 wird die “alte” Krankenversichertenkarte endgültig durch die elektronische Gesundheitskarte abgelöst. Ab diesem Datum gilt für gesetzlich krankenversicherte Patienten, dass sie nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zum Arzt oder Psychotherapeuten gehen können. Die „alte“ Krankenversichertenkarte ist ab diesem Stichtag ungültig, selbst wenn auf den Karten ein späteres Ablaufdatum vermerkt ist. Diese Regelung betrifft nicht die von den sonstigen Kostenträgern wie etwa der Heilfürsorge und der Privatversicherung herausgegebenen Karten. In den Arztpraxen muss ab 1.1.15 anhand der eGK die Identität des Versicherten anhand des angegebenen Geschlechts, des Alters und des Fotos auf der Karte geprüft werden. |
Aktualisieren Sie bitte Ihre Impfungen!
Eine Studie des Robert-Koch-Institutes hat ergeben, dass bei den meisten empfohlenen Impfungen in Deutschland erhebliche Impflücken bestehen. Die Durchimpfung gegen Keuchhusten liegt v.a. in den westlichen Bundesländern auf einem sehr niedrigen Niveau. Bei den 30-bis 39-Jährigen bestehen bei den Masern große Impflücken, ebenso bei den Röteln bei Frauen in dieser Altersgruppe. Der Allgemeinarzt 10/2014
Kommen Sie einfach mit Ihrem Impfausweis vorbei. Wir prüfen, ob Ihre Impfungen aktuell sind.
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